für unsere Maklerkunden bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Maklerverträgen und bei Fernabsatzmaklerverträgen
1. Wesentliche Eigenschaften der Maklerleistung
Der Maklervertrag mit der Hövelmann Holding GmbH beinhaltet den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages (z.B. Kauf-, Miet-, Pachtvertrag u.s.w.)
über eine Immobilie (z.B. unbebautes/bebautes Grundstück) gegen die Verpflichtung des Maklerkunden zur Zahlung einer Maklercourtage. Wird die Hövelmann Holding GmbH für den Verkäufer im Alleinauftrag
tätig, ist sie zu intensiven Nachweis- oder Vermittlungsbemühungen verpflichtet. Dieses beinhaltet neben der Auswertung des vorhandenen Interessentenbestandes auch, individuell nach einem geeigneten
Vertragspartner zu suchen. Im Allgemeinauftrag erbringt die Hövelmann Holding GmbH allgemeine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit, die im Wesentlichen auf die Auswertung des vorhandenen
Interessentenbestandes ausgerichtet ist. Die Hövelmann Holding GmbH ist hier zu werblichen Vorleistungen nicht verpflichtet.
2. Identität des Unternehmers, ladungsfähige Anschrift und Adressat für Beschwerden
Hövelmann Holding GmbH
Gocher Landstr. 71
47551 Bedburg-Hau
Tel.: 02821-997310
E-Mail: immobilien@hoevelmann.info
Geschäftsführer: Herr Johannes Hövelmann
3. Art der Courtageberechnung
Die Maklercourtage kann aufgrund der Beschaffenheit der Maklerleistung im Voraus nicht benannt werden. In der Regel wird sie als ein Bruchteil des wirtschaftlichen Wertes des vermittelten bzw.
nachgewiesenen Vertrages bzw. als ein Vielfaches der Monatsmiete/-pacht berechnet. Sie orientiert sich grundsätzlich an der Ortsüblichkeit.
4. Zahlungs- und Leistungsbedingungen
Die Maklercourtage ist fällig und zahlbar mit Wirksamkeit des nachgewiesenen Vertrages. Die unter Ziffer 1 beschriebenen Maklerleistungen werden bis zum Eintritt des Erfolges (wirksamer Abschluss des
angestrebten Vertrages), beim Maklervertrag mit dem Verkäufer längstens bis zur Beendigung des Maklervertrages, erbracht.
5. Laufzeit des Maklervertrags
Der Maklervertrag mit dem Verkäufer hat eine Festlaufzeit von 6 Monaten und ist danach mit einmonatiger Frist in Textform kündbar.
Verbraucherinformation Hövelmann Holding GmbH.
Ihr Widerrufsrecht in Bezug auf den Maklervertrag
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
(Hövelmann Holding GmbH, Gocher Landstr. 71, 47551 Bedburg-Hau, Tel.: 02821-997310, E-Mail: immobilien@hoevelmann.info) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben,
dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei
denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von
der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen
entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr zunächst bestehendes Widerrufsrecht erlischt, wenn die Hövelmann Holding GmbH die Maklerleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Maklerleistung erst begonnen hat, nachdem Sie
dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Hövelmann Holding GmbH
verlieren.
Verbraucherinformation Hövelmann Holding GmbH, Stand August 2022
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Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
___________
* Unzutreffendes streichen.
Verbraucherinformation Hövelmann Holding GmbH, Stand August 2022
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Informationen für unsere Kunden
Das Verbraucherrecht – Widerruf bei Immobilienmaklerverträgen
Als Verbraucher kennen Sie das Recht zum Widerruf eines Vertrages aus dem Online-Handel oder bei dem Abschluss eines Zeitschriften-Abonnements an der Haustür.
Ein Widerrufsrecht besteht auch für Verträge mit Immobilienmaklern (EU-Verbraucherrechte-richtlinie 2011/83/EU).
Verhält sich der Makler gesetzeskonform, stellt er nun jedem Interessenten zunächst Verbraucherinformationen über den Maklervertrag und das Widerrufsrecht zur Verfügung.
Wir nehmen die gesetzlichen Verpflichtungen sehr ernst. Sofern Sie als Interessent eine unserer Immobilie anfragen, werden Sie daher durch uns entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über Ihre
Verbraucherrechte informiert.
Dieses führt in der Praxis regelmäßig zu Irritationen, weil ein falscher Eindruck der Verbindlichkeit und Kostenpflicht einer Anfrage erweckt wird, die Sie zunächst erst einmal ganz unverbindlich
gemeint haben.
Der Erhalt von Unterlagen zum Objekt, die Durchführung von Besichtigungen etc. sind wie bisher kostenlos und unverbindlich.
Auch hinsichtlich der Immobilie selbst ergibt sich aus der Anfrage an den Makler keinerlei Verbindlichkeit.
Ein Anspruch des Maklers auf Zahlung der Maklercourtage besteht nur dann, wenn der gewünschte Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag über das Objekt durch den Nachweis des Maklers tatsächlich rechtswirksam
zustande kommt.
Wegen des bestehenden Widerrufsrechtes kann der Makler die gewünschten Informationen grundsätzlich aber erst nach Ablauf der 14tägigen Widerrufsfrist erteilen. Nur, wenn Sie Ihre ausdrückliche
Zustimmung zum sofortigen Tätigwerden erteilen, können wir unsere Leistung sofort für Sie erbringen.
Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen hierzu und zu unseren Immobilien.
Sprechen Sie uns an!
Ihre Hövelmann Holding GmbH
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